Sonderbedingungen für Studienreisen

1. Reiseveranstalter

Soweit bei Studienreisen ein Reiseveranstalter namentlich genannt ist, tritt die ABK nur als Vermittler auf. Vertragliche Beziehungen kommen ausschließlich zwischen den Teilnehmenden und dem jeweiligen Reiseveranstalter zustande.

2. Vertragsabschluss

Mit der schriftlichen Anmeldung für eine Studienreise bietet die Teilnehmerin/der Teilnehmer den Abschluss eines Reisevertrages an. Dieser erfolgt durch den Anmeldenden auch für alle in seiner Anmeldung aufgeführten weiteren Teilnehmer. Nach Erhalt der Reisebeschreibung und der Reisebedingungen bzw. Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Reiseveranstalters (AGB) wird die/ der Anmeldende per Unterschrift um Zustimmung für die verbindliche Anmeldung gebeten. Mit dieser Reisebestätigung tritt die/der Anmeldende in das Vertragsverhältnis mit dem Reiseveranstalter ein.

3. Zahlungen

Mit der Reisebestätigung wird eine Anzahlung des Reisepreises fällig; die Höhe der Anzahlung richtet sich nach den Vertragsbestimmungen des jeweiligen Reiseveranstalters. Der Restbetrag wird ca. einen Monat vor Reisebeginn eingezogen. Anzahlung und Restbetrag werden durch die ABK im Inkasso-Verfahren für den Reiseveranstalter eingezogen. Hinzu kommt ein Vermittlungsbeitrag für die ABK, der im Fall einer Stornierung bei der ABK verbleibt.

4. Leistungen

Die vereinbarten Leistungen sind in der jeweiligen Beschreibung der Studienreise im Programmheft der ABK unter „Leistungen“ sowie der Reisebeschreibung aufgeführt. Ein Abweichen hiervon ist nur aus sachlich berechtigten, erheblichen und/oder nicht vorhersehbaren Gründen möglich. Die Teilnehmenden werden hierüber rechtzeitig informiert.

5. Stornobedingungen

Eventuelle Stornierungen sind der ABK umgehend schriftlich per E-Mail oder Brief anzuzeigen. Es gelten die Stornobedingungen (Reiserücktrittsbedingungen) der jeweils für die Veranstaltung benannten Reiseveranstalter. Wir empfehlen dringend den Abschluss einer Reiserücktrittskosten-/ Reiseabbruch-Versicherung.