Soweit bei Studienreisen ein Reiseveranstalter namentlich genannt ist, tritt die ABK nur als Vermittler auf. Rechtsbeziehungen kommen ausschließlich zwischen der Teilnehmerin / dem Teilnehmer und dem jeweiligen Reiseveranstalter zustande.
Mit der schriftlichen Anmeldung bei der ABK bietet die Teilnehmerin / der Teilnehmer über die ABK den Abschluss eines Reisevertrages an. Dieses erfolgt durch den Anmeldenden auch für alle in seiner Anmeldung aufgeführten weiteren Teilnehmer.
Mit der Reisebestätigung tritt die / der Anmeldende in ein Vertragsverhältnis mit dem Reiseveranstalter ein. Hierbei gelten die Vertragsbestimmungen des jeweiligen Reiseveranstalters, die vor der Anmeldung bei der ABK-Geschäftsstelle angefordert oder dort eingesehen werden können und von der ABK der Reisebestätigung beigelegt werden.
Nach Vertragsabschluss wird eine Anzahlung fällig. Die Höhe der Anzahlung richtet sich nach den Vertragsbestimmungen des jeweiligen Reiseveranstalters. Anzahlung und Reisepreis werden durch die ABK im Inkasso für den Reiseveranstalter eingezogen. Die Reisenden erhalten bei mehrtägigen Reisen die vom Reiseveranstalter ausgestellten Reisepreissicherungsscheine ausgehändigt.
Die vereinbarten Leistungen sind in der jeweiligen Beschreibung der Reise im Programm der ABK unter »Leistungen« aufgeführt. Ein Abweichen hiervon ist nur möglich, wenn aus sachlich berechtigten, erheblichen und/oder nicht vorhersehbaren Gründen eine Änderung vorgenommen wird. Über diese wird die Teilnehmerin/der Teilnehmer rechtzeitig informiert.
Wir empfehlen, insbesondere bei mehrtägigen Veranstaltungen, den Abschluss einer Reiserücktrittskosten-Versicherung, um Ihr Kostenrisiko für den Verhinderungsfall abzusichern.